Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
I. Allgemeines, Geltungsbereich und Änderung der
Nutzungsbedingungen
1. Mit dem Zugriff auf die Internetseite de.travelforchina.com
(nachfolgend „Website“ genannt) erklärt sich der Nutzer bzw. die
Nutzerin (nachfolgend „Nutzer“ genannt) mit den folgenden
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“
genannt) von Travelforchina einverstanden. Der Nutzer ist nicht
berechtigt, die Website zu benutzen, auf sie zuzugreifen o.ä.,
wenn er mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist.
2. Die Bedingungen von Travelforchina (nachfolgend
„travelforchina“ genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers
werden nicht anerkannt, es sei denn, trip.me hat ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. travelforchina
behält sich das Recht vor, die Website, Anwendungen, Leistungen
oder die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu jeder Zeit und ohne
vorherige Ankündigung im eigenen Ermessen zu ändern. Eventuelle
Änderungen der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen werden dem
Nutzer auf der Website bekannt gegeben. Mit dem weiteren Zugreifen
auf die Website erkennt der Nutzer die geänderten Geschäfts- und
Nutzungsbedingungen an.
4. travelforchina behält sich
vor, einzelne Nutzer oder bestimmte Nutzungen der Website
auszuschließen.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisegast und travelforchina
zustande kommenden Reisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung des Reisegastes
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisegast
Travelforchina, Adlerstraße 19, 69123 Heidelberg – nachfolgend
travelforchina genannt – den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die
Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die
jeweilige Reise, soweit diese dem Reisegast vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger
(z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von travelforchina
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten
Leistungen von travelforchina hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen,
die nicht von travelforchina herausgegeben werden, sind für
travelforchina und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Reisegast zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt
der Leistungspflicht von travelforchina gemacht wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Bei elektronischen Buchungen bestätigt travelforchina den Eingang
der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Buchungsauftrags dar.
1.5. Der Reisegast hat für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine
eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
durch travelforchina zustande; sie bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird travelforchina dem
Reisegast eine Reisebestätigung per E-Mail übermitteln. Hierzu ist
travelforchina nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den
Reisegast weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der
Buchung ab, so liegt ein neues Angebot durch travelforchina vor,
an das travelforchina für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Reisegast innerhalb der Bindungsfrist travelforchina die
Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung oder
Restzahlung erklärt.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des
Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur
Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise
nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden
kann. Die Reiseunterlagen werden dem Reisegast etwa 1 bis 2 Wochen
vor Reiseantritt zugesandt.
2.2. Leistet der Reisegast die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist travelforchina berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2. bis 4.5. zu
belasten.
3. Leistungen und Preise
3.1.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich allein
aus der Reisebeschreibung, den Hinweisen und
Leistungsbeschreibungen in diesem Katalog/der Internetseite,
Individualvereinbarungen sowie aus der Buchungsbestätigung. Die
Angaben in den Informationsschriften, welche der Reisegast
erhalten oder aus dem Internet abgerufen hat, stellen lediglich
weitere Anregungen und Vorschläge für fakultative Veranstaltungen
dar. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und von travelforchina nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
3.1.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.1.3. travelforchina ist verpflichtet, den Reisegast über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
3.2. travelforchina behält sich vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
3.2.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so kann travelforchina den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den
Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann travelforchina vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann travelforchina vom
Reisenden verlangen.
3.2.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber
travelforchina erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.2.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in
dem sich die Reise dadurch für travelforchina verteuert hat.
3.2.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für travelforchina
nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises hat travelforchina den Reisenden unverzüglich zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind
unwirksam.
3.3. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, die nicht
auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, ist der
Reisegast berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn travelforchina in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung durch travelforchina über die Änderung der
Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend
zu machen.
4. Rücktritt durch den Reisegast/Stornokosten
4.1. Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber travelforchina unter der
vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über
ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
gegenüber erklärt werden. Dem Reisegast wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Reisegast vor Reisebeginn zurück oder tritt er
die Reise nicht an, so verliert travelforchina den Anspruch auf
den Reisepreis. Stattdessen kann travelforchina, soweit der
Rücktritt nicht von travelforchina zu vertreten ist oder ein Fall
höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die
bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die
Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. travelforchina hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes
des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisegastes wie folgt
berechnet: bis 14 Tage vor Reiseantritt 10 %, danach oder bei
Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung stehen
travelforchina 50 % des Reisepreises zu.
4.4. Bei bestimmten individuellen Reiseleistungen (z.B.
Hotels, Transfers, Flüge), die über das Pauschalangebot von
travelforchina hinaus gebucht werden sowie bei Privatreisen gelten
u.U. gesonderte Stornierungsbedingungen, welche die pauschalen
Stornobedingungen aus 4.3 übersteigen und bis zu 100 % betragen
können. Sofern gesonderte Bedingungen gelten, erhält der Reisegast
diese vollständig ausgewiesen in seinem Angebot und der
Buchungsbestätigung. Bei Flügen sind die Konditionen und Tarife
der Fluggesellschaften maßgeblich.
4.5. Dem Reisegast bleibt es in jedem Fall unbenommen,
travelforchina nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von
travelforchina geforderte Pauschale.
5. Umbuchungen
5.1. Ein Anspruch des Reisegastes nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisegastes dennoch
eine Umbuchung vorgenommen, kann travelforchina bei Einhaltung der
nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Dieses beträgt: bis 14 Tage vor Reiseantritt 75,- € .
5.2. Bei bestimmten individuellen Reiseleistungen (z.B.
Hotels, Transfers, Flüge), die über das Pauschalangebot von
travelforchina hinaus gebucht werden sowie bei Privatreisen gelten
u.U. gesonderte Umbuchungsbedingungen, welche die pauschalen
Umbuchungsbedingungen aus 5.1. übersteigen und bis zu 100 % der
entsprechenden Teilleistung betragen können. Sofern gesonderte
Bedingungen gelten, erhält der Reisegast diese vollständig
ausgewiesen in seinem Angebot und der Buchungsbestätigung. Bei
Flügen sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaften
maßgeblich.
5.3. Umbuchungswünsche des Reisegastes, die nach Ablauf der
Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2. bis
4.5. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die
nur geringfügige Kosten verursachen.
5.4. Bis zum Reisebeginn ist der Reisegast berechtigt, eine
Ersatzperson zu benennen. travelforchina kann dem Eintritt dieser
Person widersprechen, wenn die Person den besonderen
Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er
und der Reisende gegenüber travelforchina als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten und Umbuchungsentgelte.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ihm
ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die
ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf
anteilige Erstattung des Reisepreises. travelforchina wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
travelforchina kann wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
travelforchina
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die
Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu
welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden
spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b)
in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in
der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am
14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisegast gegenüber
zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, hat travelforchina unverzüglich von seinem
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem
Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisegast auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. travelforchina behält
sich andererseits vor, die Reise trotz Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
travelforchina kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reisegast ungeachtet einer Abmahnung durch
travelforchina nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt travelforchina, so behält
travelforchina den Anspruch auf den Reisepreis; travelforchina
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die travelforchina aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
9. Mitwirkungspflichten des Reisegastes
9.1. Mängelanzeige: Jeder Reisegast ist verpflichtet, bei
Leistungsstörungen mitzuwirken, um Abhilfe zu schaffen oder die
eventuellen Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Wird die
Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe
verlangen. Der Reisegast ist aber verpflichtet, travelforchina
einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige
erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Reisegast ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
dem Vertreter von travelforchina am Urlaubsort zur Kenntnis zu
geben. Ist ein Vertreter von travelforchina am Urlaubsort nicht
vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige
Reisemängel travelforchina an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.
Über die Erreichbarkeit des Vertreters von travelforchina bzw. von
travelforchina wird der Reisegast in der Leistungsbeschreibung,
spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der
Vertreter von travelforchina ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,
Ansprüche des Reisegastes anzuerkennen.
9.2. Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Reisegast den
Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB
bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, für
travelforchina erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen,
hat er travelforchina zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von travelforchina verweigert wird, oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, von
travelforchina erkennbares Interesse des Reisegastes
gerechtfertigt wird.
9.3. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung:
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt
travelforchina dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen
ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reisebegleitung oder der örtlichen Vertretung von
travelforchina anzuzeigen.
9.4. Reiseunterlagen: Der Reisegast hat travelforchina zu
informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B.
Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von
travelforchina mitgeteilten Frist erhält.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung travelforchinas für Schäden, die
nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisegastes weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b)
soweit travelforchina für einen dem Reisegast entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz
bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2. travelforchina haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Reisegast erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen sind. travelforchina haftet jedoch für Leistungen,
welche die Beförderung des Reisegastes vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten, oder wenn und insoweit für einen
Schaden des Reisegastes die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten durch travelforchina ursächlich
geworden ist.
11. Ausschluss von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen
11.1. Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Reisegast
spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
11.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf
einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle
eines solchen Tages der nächste Werktag.
11.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber
travelforchina unter der vorstehend angegebenen Anschrift
erfolgen.
11.4. Nach Ablauf der Frist kann der Reisegast Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist.
11.5. Die Frist aus 11.1. gilt auch für die Anmeldung von
Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn
Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3
und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend
zu machen.
12. Verjährung
12.1. Ansprüche des Reisegastes nach den §§ 651c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch
travelforchina oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen travelforchinas beruhen, verjähren in 2 Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
durch travelforchina oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen travelforchinas beruhen.
12.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB
verjähren in einem Jahr. 12.3. Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und
12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes
folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder
einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag.
12.4. Schweben zwischen dem Reisegast und travelforchina
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisegast oder
travelforchina die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet travelforchina, den Reisegast
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht
bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,
so ist travelforchina verpflichtet, dem Reisegast die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald
travelforchina weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, muss travelforchina den Reisegast informieren. Wechselt die
dem Reisegast als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, muss travelforchina den Reisegast über den
Wechsel informieren. travelforchina muss unverzüglich alle
angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der
Reisegast so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black
List“) ist auf hier abrufbar.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. travelforchina wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass
keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der Reisegast ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn travelforchina
nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. travelforchina haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisegast ihn mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass travelforchina eigene Pflichten
schuldhaft verletzt hat.
15. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Katalogversand oder einer Reisebuchung
erfassten Daten werden ausschließlich zur Kundenbetreuung und zur
Durchführung der Reise verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach
§28 Abs. 4 Satz 1 BDSG wird ausdrücklich hingewiesen.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisegast und
travelforchina findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Reisegastes gegen travelforchina
im Ausland für die Haftung travelforchinas dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
Ansprüchen des Reisegastes, ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
16.3. Der Reisegast kann travelforchina nur an dessen Sitz
verklagen.
16.4. Für Klagen durch travelforchina gegen den Reisegast ist
der Wohnsitz des Reisegastes maßgebend. Für Klagen gegen Kunden,
bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz travelforchinas vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und
den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus
vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisegast und
travelforchina anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des
Reisegastes ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den
Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedstaat der EU, dem der Reisegast angehört, für den
Reisegast günstiger sind als die Regelungen in diesen
Reisebedingungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt Zur Kündigung des
Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen,
die wie folgt lautet: „§ 651 j:
(1) Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach
Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach
Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3
Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“